Rechtliches
Ulrich Herold
Friedensstraße 13
91336 Heroldsbach
Tel.: 09190-997911
Fax: 09190-997910
Mobil: 0172-1866198
E-Mail: herold@uhf.eu
Web: www.uhf.eu
Allgemeine Geschäftsbedingungen 01.01.2000
1. Allgemeines
a) Allen Lieferungen und Leistungen liegen ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde.
Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Allen auch künftigen Liefergeschäften, liegen diese
Geschäftsbedingungen zugrunde.
b) Sämtliche Angaben, hinsichtlich der von uns vertriebenen Geräte in Produktbeschreibungen, Prospekten o. ä.
sind stets freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich verbindlich zugesichert sind. Dies gilt insbesondere für
Änderungen, die dem technischen Fortschritt oder dem Erhalt der Lieferfähigkeit dienen.
c) Unsere Preise verstehen sich, soweit nicht gesondert schriftlich vereinbart, ohne gesondertes Zubehör,
Aufrüstungen, Installation, Schulungen und sonstigen Nebenleistungen.
d) Für Inkompatibilität wird keine Haftung übernommen.
e) Bilder im Internet ( Onlineshop ) können von Details abweichen.
f) Vorverkaufsrechte behält sich die Fa. CRH-Herold gegenüber dem Kunden vor.
g) Preise sind unverbindlich, für Irrtümer behält sich die Fa. CRH-Herold ein Eigenbehaltsrecht vor.
h) Angebote gelten nur solange der Vorrat reicht.
2. Liefertermine, Verzug, Gefahrenübergang
a) Verbindliche Liefertermine müssen schriftlich vereinbart werden. Sie setzen die Klärung von technischen Fragen
sowie die Selbstbelieferung voraus. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug, ist der
Käufer berechtigt, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten, nachdem er
erfolglos eine schriftliche Nachfrist von mindestens zwei Wochen gesetzt hat.
b) Die Haftung für gewöhnliche Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
c) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Soweit eine Versendung der Ware erfolgt, geschieht dies nach unserer
freien Wahl, wobei die Übernahme von Fracht und Versendung durch uns nur bei besonderer schriftlicher
Vereinbarung erfolgt. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf Kosten des Käufers zu versichern.
3. Zahlungsbedingungen, Abnahmeverzug
a) Unsere Rechnungen sind vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung sofort fällig und netto
ohne jeden Abzug zu zahlen. Kommt der Käufer mit der Zahlung in Verzug, sind Verzugszinsen von 4 % über dem
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 9 % zu zahlen.
b) Nimmt der Käufer die verkaufte Ware nicht ab, können wir wahlweise auf Abnahme bestehen oder 25 % der
Kaufsumme als Schadensersatz verlangen, wobei der Nachweis, dass kein Schaden oder ein geringerer Schaden
entstanden ist, dem Käufer verbleibt.
c) Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen
Vertragsverhältnis beruht. Die Aufrechnung ist ausgeschlossen, außer die Gegenansprüche sind rechtskräftig
festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt.
4. Verlängerter Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur Begleichung aller Verbindlichkeiten, bei Zahlung per Scheck oder Wechsel
bis zu deren Einlösung, Eigentum der Firma CRH-Herold. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen
Geschäftsgang weiterzuveräußern, er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinen Abnehmern oder
Dritten aus der Weiterveräußerung in Höhe des Faktura-Endbetrages (Einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Im Falle
vertragswidrigen Verhaltens des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache
zurückzunehmen. In der Rücknahme ist jedoch kein Rücktritt vom Vertrag zu sehen, es sei denn, wir hätten dies
ausdrücklich schriftlich erklärt.
5. Gefahrenübergang
Mit der Übergabe der Ware an den Käufer oder dessen Beauftragten, bei Versendung mit Übergabe an die
Transportperson, geht die Gefahr auf den Käufer über, unabhängig von der Tatsache, wer die Transportkosten
trägt.
6. Gewährleistung, Haftungsbeschränkung
a) Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur
Mängelbeseitigung oder Ersatzleistung berechtigt. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt
der Ware zu rügen.
b) Die im kaufmännischen Rechtsverkehr geltenden §§ 377, 378 HGB bleiben unberührt. Erfolgt innerhalb von 10
Werktagen nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort keine Rüge, gilt die Ware als genehmigt.
c) Der Anspruch des Käufers auf Gewährleistung erlischt bei Eingriffen, Reparaturen oder Reparaturversuchen des
Käufers oder nicht autorisierter Dritter. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen ist ausgeschlossen.
Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Für einen erfolgten Austausch oder Reparaturen wird in gleicher
Weise gewährleistet.
d) Sind wir zu einer Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder schlägt die Mängelbeseitigung
mindestens dreimal fehl, ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine
entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
e) Soweit sich nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Käufers - gleich, aus welchen
Rechtsgründen, - ausgeschlossen. Für Schäden, die nicht im Liefergegenstand selbst entstanden sind, wird nicht
gehaftet, insbesondere wird nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers
gehaftet. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, wenn der Schaden durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder
Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug,
Unmöglichkeit sowie Ansprüchen nach §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz beruht. Soweit unsere Haftung
ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für unsere Angestellten, Mitarbeiter, Arbeitnehmer, Vertreter
und Erfüllungsgehilfen.
7. Gebrauchte Ware
a) Gewährleistung: 1Jahr
b) Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur
Mängelbeseitigung oder Ersatzleistung berechtigt. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt
der Ware zu rügen.
c) Die im kaufmännischen Rechtsverkehr geltenden §§ 377, 378 HGB bleiben unberührt.
d) wie Punkt 6, Absatz c.
e) wie Punkt 6, Absatz d.
f) Von einer Gewährleistung sind ausgeschlossen:
Bildröhren, Zeilentrafo´s und Zeilenendstufe bei Monitoren. Akku´s und Display´s bei tragbaren Computern, sowie
Verbrauchsmaterialen bei Neu- und Gebrauchtgeräten.
g) wie Punkt 6, Absatz e.
8. Erfüllungsort
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort für Zahlung
und Lieferung.
9. Gerichtsstand
Sofern der Käufer Vollkaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand.
Die Fa. CRH-Herold ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an dem für seinen Wohnsitz zuständigen Gericht zu
verklagen.
10: FernAbsG § 2 Unterrichtung des Verbrauchers
(1) Beim Einsatz von Fernkommunikationsmitteln zur Anbahnung oder zum Abschluss von
Fernabsatzverträgen müssen der geschäftliche Zweck und die Identität des Unternehmers für den
Verbraucher eindeutig erkennbar sein. Bei Telefongesprächen müssen sie zu Beginn des Gesprächs
ausdrücklich offen gelegt werden. Weitergehende Einschränkungen bei der Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln auf Grund anderer Vorschriften bleiben unberührt.
(2) Der Unternehmer muss den Verbraucher rechtzeitig vor Abschluss eines Fernabsatzvertrags in einer
dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise klar und verständlich informieren über:
1. seine Identität und Anschrift,
2. wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung, sowie darüber, wann der
Vertrag zustande kommt,
3. die Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn dieser eine dauernde oder
regelmäßig wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat,
4. einen Vorbehalt, eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung (Ware
oder Dienstleistung) zu erbringen, und einen Vorbehalt, die versprochene
Leistung im Falle ihrer Nichtverfügbarkeit nicht zu erbringen,
5. den Preis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller Steuern und
sonstiger Preisbestandteile,
6. gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten,
7. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Lieferung oder Erfüllung.
8. Salomonische Klausel / Schlussbestimmung
Soweit eine dieser Klauseln wegen Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften unwirksam sein sollte, gelten die übrigen Klauseln weiter. Die Parteien verpflichten sich, für diesen Fall eine Regelung zu treffen, welche dem gewünschten Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.